Hinweisgeber:innen Meldesystem
Hinweisgeber:innen Meldesystem (Whistleblowing) gem. Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG)
Die Salzburg Research Forschungsgesellschaft mbH pflegt eine offene Hinweiskultur. Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeiter:innen als auch von unseren Geschäfts- und Projektpartner:innen verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln.
Das Gesetz schützt Personen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindungen zu einem Rechtsträger Informationen über bestimmte Rechtsverletzungen erlangt haben. Mitarbeiter:innen und auch externe Dritte (wie z.B. Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Projektpartner:innen, Lieferant:innen und deren Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen, ehemalige Mitarbeiter:innen, Aufsichtsorgane …) haben daher die Möglichkeit, Verstöße betreffend dem HSchG über das nachstehende Formular zu melden.
Die Meldung kann anonym oder namentlich erfolgen.
Das Hinweisgeber:innen Meldesystem der Salzburg Research Forschungsgesellschaft mbH ermöglicht die Meldung von Hinweisen über Rechtsverstöße zu folgenden Themen:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 StGB
- Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
- Verletzung von Binnenmarktvorschriften iSd Art 26 AEUV
- Verletzung von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen
- Verletzung von Körperschaftssteuervorschriften
Wann sollte eine Meldung übermittelt werden?
Hinweisgeber:innen steht der Meldekanal offen, wenn sie im guten Glauben handeln und ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass das gemeldete Verhalten einen Verstoß gegen die angeführten Themen darstellt. Die Abgabe eines wissentlich falschen Hinweises kann zu verwaltungs- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Wie kann eine Meldung erstellt werden?
Um eine Meldung zu erstellen, füllen Sie bitte das Formular aus.
Was passiert, wenn Sie eine Meldung einbringen?
Wenn Sie eine Meldung einbringen und Kontaktdaten angegeben haben, unter denen wir Sie erreichen können, werden wir Ihnen den Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Tagen bestätigen. Danach wird der Hinweis intern geprüft. Sie werden nach einer Frist von längstens drei Monaten über das Ergebnis der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen, bzw. die weitere Vorgehensweise informiert. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten nicht bekannt geben, aber trotzdem eine Rückmeldung erhalten möchten, bitten wir Sie, eine E-Mailadresse anzugeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht. Sie können auch eine Meldung abgeben, ohne Ihre Kontaktdaten bekanntzugeben. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen keine Rückmeldung an Sie möglich ist.
Schutz von Hinweisgeber:innen
Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Identität bei der Meldung bekanntgeben möchten. Salzburg Research garantiert in jedem Fall strenge Vertraulichkeit hinsichtlich Ihrer Identität. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen Ihre Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.
Wenn der Vorfall aufgrund des geschilderten Vorkommnisses Gegenstand eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens wird, kann ausnahmsweise eine Offenlegung Ihrer Identität erforderlich werden.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist uns bei Salzburg Research Forschungsgesellschaft mbH besonders wichtig. Ihre personenbezogenen Daten werden streng vertraulich und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt, insbesondere unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO. Sämtliche personenbezogene Daten, die für die Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden unverzüglich gelöscht.